„Eher könnte die Welt ohne Sonne bestehen, als ohne das heilige Messopfer.“ Pater Pio

https://corona.rs2.de/blog/interview/das-virus-macht-uns-nicht-krank/

Manfred Hauke schreibt seinem aktuellen Artikel „Die Corona-Pandemie und Frage nach Gott“:

"Wer also grundsätzlich betont, wie anscheinend die deutschen Bischöfe Bätzing und Wilmer, dass „Gott nicht straft“, wendet sich gegen das offenkundige Zeugnis des Wortes Gottes, verkündet ein falsches Gottesbild und nimmt die Wirklichkeit der Sünde nicht ernst. Wer die Sünde leugnet, lehnt auch Christus ab, dessen Heilswerk darin besteht, uns vor unseren Sünden zu erlösen und uns das ewige Heil zu schenken. „Gott straft nicht“: wer diese Behauptung zu Ende denkt, hat sich vom christlichen Glauben verabschiedet und ist zum Gnostiker geworden, der eine eigengestrickt Ideologie verkündet.

[… Es] muss freilich gefragt werden, wie solche ungeheuerlichen theologischen Fehlleistungen, wie sie sich die erwähnten Bischöfe Bätzing und Wilmer geleistet haben, überhaupt möglich sind. Um dergleichen Irrtümer zu entlarven, braucht es kein Abitur und kein theologisches Studium. Da reicht schon eine rudimentäre Kenntnisse der Heiligen Schrift, wie wir sie schon Kommunionkindern zutrauen können, und ein Blick in den „Katechismus der katholischen Kirche“, um ein solches bischöfliches „Virus“ als solches zu entlarven, das schlimmer ist als das COVID-19. Die Leugnung theologischer Grunddaten ist freilich erklärbar durch eine ideologische Verblendung, die verschiedene Wurzeln haben kann. […]

Der martyrologische Sinn des Leidens zeigt sich in allen, die wegen ihres Bekenntnisses zu Christus und zur Kirche während der gegenwärtigen Pandemie Nachteile erlitten haben. Dazu gehören auch alle, die angesichts einer gleichgültigen Öffentlichkeit, mitunter sogar innerhalb der Kirche, die Bedeutung der öffentlich zugänglichen Liturgie und vor allem des hl. Messopfers betonen. Die Sorge für die Gesundheit ist wichtig, aber noch höher steht die Bedeutung des ewigen Heiles."

Manfred Hauke „Die Corona-Pandemie und Frage nach Gott“ Theologisches 50.5/6 (2020): 219-223.

In dem Artikel „Coronakrise 2020: Darf die Kirche auf ihre Grundrecht der Religionsfreiheit verzichten?“ schreibt Heinz-Lothar Barth:

„Kommen wir auf das Verhalten der kirchlichen Hierarchie während der Coronaepidemie noch näher zu sprechen. Sie hätten sich niemals einen solchen Eingriff in den göttlichen Kult bieten lassen dürfen: Beachtung gewisse Abstandsregeln, kein Weihwasser, Gebrauch von Desinfektionsmittel, über all so etwas kann man reden. Derartige Vorsichtsmaßnahmen billigte auch der heilige Bischof von Mailand Karl Borromäus während der Pest in den Jahren 1576 f. und förderte sie sogar. Aber zugleich setzte er sich als guter Hirte mit seinen Priestern in heroischer Weise pastoral für seine Schafe ein, obgleich die Bedrohung für Leib und Leben damals unverhältnismäßig größer war. So wurden auf den Straßen und Plätzen auch heilige Messen gelesen, damit möglichst viele Menschen am heiligen Opfer, wenn auch aus gewisser Entfernung, teilnehmen konnten, Bußprozessionen fanden unter großer Anteilnahme von Klerus und Volk statt.
Für die Gläubigen Wochen, ja Monate lang (in Großbritannien sogar bis zum Juli 2020), die hl. Messe zu verbieten, wie es jetzt die Kirchenfürsten duldeten, ja oft aktiv mittrugen, während alle möglichen anderen Begegnungen wieder möglich waren, wäre damals und in der gesamten Kirchengeschichte unmöglich gewesen! Dagegen hätte man sich bei uns wehren müssen. Die Bischöfe haben, von wenigen Ausnahmen abgesehen, hingegen jämmerlich versagt. Das darf und muss man in aller Klarheit sagen. Auch von den traditionellen Gemeinschaften hätten viele Gläubiger mehr Mut und ein Engagement erwartet, obwohl sie es natürlich ohne Hilfe durch die Oberhirten schwer hatten und zugegebenermaßen mit ihren geringen Kräften sich von eine ganz neue ungewohnte Situation gestellt sahen, auf die kurzfristig zu reagieren war.“

Quelle: Heinz-Lothar Barth „Coronakrise 2020: Darf die Kirche auf ihre Grundrecht der Religionsfreiheit verzichten?“ Theologisches 50, 07/08 2020: 328. (Hervorhebungen R.B.)

In seinem Artikel „Gehorchen, sich fügen oder opponieren?“ schreibt J. Stöhr:

„Wie sieht es nun konkret aus in Bezug auf die derzeit staatlichen Einschränkungen der Gottesdienste? Der Staat hat keinerlei Recht, Gottesdienste zu untersagen und mit einem einseitigen gesundheitspolitischen Imperativ bürgerliches Leben in Freiheit zu zerstören (wie z.B. in Frankreich). Auch kein Bischof hat das Recht, die Hl. Messe einfach zu verbieten ( Ludwig Gerhard Kardinal Müller ). Die Ungleichbehandlung von Gottesdiensten gegenüber Supermärkten, Bauhilfen usw. war offensichtlich ein grobes Unrecht. Der Staat kann zwar mit Recht die Beachtung hinreichend begründet der hygienische Vorsichtsmaßnahmen verlangen, aber nicht grundsätzlich Gottesdienste sperren oder überzogene Sonderforderungen an die Gläubigen stellen. Einzelne Anordnung, die offensichtlich nur aus bloßer Regulierung sucht oder falsche Ängstlichkeit getroffen werden, haben keine Gültigkeit. Viele fühlen sich heutzutage ungerecht bevormundet und in ihren bürgerlichen Grundrechten beeinträchtigt. Die Zunahme von familiären Stress, häuslicher Gewalt, Vereinsamung und Depression erfordert geistliche Ermutigung und die Eucharistie als Heilmittel, remedium mentis et corporis, pharmakeia , Angeld der Unsterblichkeit, Teilhabe an der Opferhingabe Christi. Die Verhältnismäßigkeit der Einschränkung ist offensichtlich in den letzten Monaten bei weitem nicht gewahrt worden. Widersinnig ist es, wenn Lebensmittel auf den Märkten öffentlich verkauft werden, aber die Kommunionspenung untersagt bleibt. Die Verantwortung des Bischofs bezieht sich besonders auf die Feier der hl. Eucharistie. Sie kann nicht ersetzt werden durch Wortgottesdienste (wie jüngst in Würzburg) oder ferngesteuerter Bilderfolgen. Es mussten von den Bischöfen auf jeden Fall immer private gottesdienstlichen Veranstaltung mit mehreren Teilnehmern gefördert werden, in erster Linie die Heilige Messe, die den Mittelpunkt kirchlichen Lebens bedeutet. Wenn ein erforderliche Hygiene-Abstand weniger Teilnehmer zulässt, müssen eben mehr hl. Messen gefeiert werden. Vermutete Risiken bei der Art und Weise des Kommunionempfangs können mündige Christen durchaus selbst einschätzen; dazu braucht es an sich keine (diskriminierenden) Regelungen. Die Corona-Krise dient ja auch nicht selten als Vorwand, um eigene ideologische Vorstellungen durchzusetzen. Dazu gehört auch das pauschale Verbot der Mundkommunion in Deutschland, die von der US-amerikanischen Bischofskonferenz ausdrücklich gestattet worden ist. Eine entsprechende pauschale Anordnung ist ungültig; gehorchen kann man nicht, sondern allenfalls sich fügen. Doch ein so schwerwiegender Eingriff in die persönlichen Freiheitsrechte und ein legitimes individuelles Frömmigkeitsverständnis sollte nicht hingenommen, sondern das Recht auf persönliche verantwortete Gewissensentscheidung eingefordert werden. Befohlen Abstandsregeln sind meist noch hinnehmbar – man sollte sie aber nicht übertreiben und schon gar nicht mit einer Wasserpistole durchzusetzen versuchen. Für Trauungen hat es gerade zu lächerliche Folgen der Regulierung sucht gegeben (Abstand zwischen Braut und Bräutigam bei der Trauungszeremonie). Die Verpflichtung und der Nutzen des Tragens von Schutzmasten ist auch bei Fachleuten umstritten. Problematisch ist auch das Gesangsverbot in Gottesdiensten mit ganz wenigen und weit voneinander entfernt den Teilnehmern – während gemeinsame Gebete stattfinden. Absurd erscheint: in einem viel besuchten Fahrstuhl (Aufzug) seien Viren nicht zu befürchten, wohl aber angeblich in jedem Beichtstuhl trotz dessen abgedeckten und vergitterten Fensterchen. Die Einschätzung der Ansteckungsgefahr kann dem persönlichen Gewissen und einer sinnvollen Güterabwägung überlassen bleiben; zahlreiche (und einander nicht selten widersprechende) Informationen von den verschiedensten Experten sind allgemein zugänglich. Wenn einem Priester befohlen wird, am Sonntag Wort Gottesdienste statt heilige Messen zu feiern, dann sollte er direkt das Gegenteil tun – denn ein solcher Befehl ist zweifellos ungültig und schädlich. Sollten Unterdrückungsmaßnahmen oder Disziplinarstrafen zu befürchten sein, dann kann man schließlich handeln wie die Christen des Altertums: in den Untergrund gehen und alle privaten Möglichkeiten ausnützen.“

Quelle: Johannes Stöhr „Gehorchen, sich fügen oder opponieren?“ Theologisches 50, 07/08 2020: 364-366.

https://youtu.be/ughMOv8Zees [zensiert? Der Beitrag ist noch via gloria.tv noch verfügbar.]

Bilder: Generalvikar Manfred Kollig, Hedwigskathedrale, Logo Erzbistum Berlin, Erzbischof Heiner Koch, Copyright: wikipedia, CC-BY-SA

Der obigen Beitrag „Erzbistum Berlin: Müssen die Geimpften mit quasi-Exkommunikation - nicht durch Impfung - vor den Ungeimpften schützen“, der auf gloria.tv erschienen ist, enthält ein Schreiben von Uwe Lipowski an den Generalvikar des Erzbistums Berlin Pater Manfred Kollig. Einige wichtige Passagen werden hier, zwecks der argumentativen Stützung des Hauptbeitrags und um gegen die Diskriminierung von gesunden Menschen durch eine kirchliche Diözese Deutschlands zu protestieren, zitiert:

„Werter Generalvikar Kollig,

Mit Empörung habe ich Ihr Rundschreiben Nr. 15 2021 über ein sogenannten „Schutzkonzept“ zur Kenntnis genommen.

Mit diesem diskriminieren Sie alle Menschen, welche die heute seitens Politik und Medien propagierte genetische Manipulation mittels Spritze ablehnen.

Vor allem aber versuchen Sie implizit, diese Katholiken de facto mit einer Art pauschaler(!) Quasi-Exkommunikation zu belegen. Ein ungeheuerlicher Vorgang gegen das Kirchenrecht. Diese Anordnung ist nichtig. Ein Ausschluss vom Heiligen Messopfer ist, wenn überhaupt, nur bei wohl begründeten schweren Einzelfällen möglich.

Ihr kategorisches Ausschließen des Besuches der Hl. Messe durch Katholiken, die wie immer einfach nur G (gesund) sind, werte ich persönlich als Erklärung dieser großen Gruppe von Katholiken zu Untermenschen, die es nicht wert sind, der unblutigen Vergegenwärtigung des Kreuzopfers unseres Erlösers beizuwohnen. Auch den Versuch, unser bisheriges Rechtssystem zu pervertieren (= Beweislastumkehr), nach dem neuerdings der Gesunde seine Gesundheit permanent beweisen muss, weise ich zurück.

Ich stelle fest, dass Sie für Ihre Anweisung keinerlei (kirchen-)rechtliche Grundlage benennen, denn es gibt keine. Auch berufen Sie sich auf keinerlei Autorität.“