Die allgemeinen Regeln der Ratio studiorum et institutiones scholasticae Societatis Jesu (Des Studienplans der Jesuiten von 1887)

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Gemeinsame Regeln für alle Professoren der höheren Fakultäten

Lehrpaln gut
Aus der Ratio studiorum et institutiones scholasticae Societatis Jesu per Germaniam olim vigentes collectae concinnatae (1887) S. 287ff.

1. Die besondere Absicht des Lehrers sowohl in den Vorlesungen, bei passender Gelegenheit, als außerhalb derselben gehe dahin, dass er seine Schüler zum Dienste und zur Liebe Gottes und zur Übung der Tugenden, durch welche wir Ihm gefallen sollen, begeistere und sie bestimme, dieses als einziges Ziel ihrer Studien im Auge zu behalten. (Konst. p. 4. c. 8. A.; c. 16. n. 4.)

2. Damit ihnen das im Gedächtnisse bleibe, soll einer vor Beginn der Vorlesung ein kurzes hierfür passendes Gebet sprechen, welchem der Lehrer und alle Schüler barhäuptig und gesammelt zuhören; oder wenigstens bezeichne sich der Lehrer selbst entblößten Hauptes mit dem Kreuze und beginne. (Konst. a. a. O. C.)

3. Außerdem komme er seinen Schülern durch häufige Gebete zu Gott und durch das religiöse Beispiel seines eigenen Lebens zu Hilfe. Er soll billigerweise die Exhorte wenigstens am Vorabende höherer Feste und vor längeren Ferien nicht unterlassen. Er ermuntere sie vorzüglich zum Gebete, zur Gewissenserforschung abends, zum häufigen und würdigen Empfange des Sakraments der Buße und des Altars, zum täglichen Besuche der heiligen Messe, zur Anhörung der Predigt an den Festtagen, zur Meidung böser Gewohnheiten, zum Abscheu vor den Lastern, zum Streben nach Tugenden, die einem Christenmenschen ziemen. (Konst. p. 4. c. 7. N. 2.: c. 16, n. 1. et A.)

4. In Dingen, die zu den Studien und der Schuldisziplin gehören, gehorche der dem Präfekten; er übergebe ihm alle Thesen vor der Veröffentlichung zur Durchsicht; und übernehme die Erklärung keines außergewöhnlichen Buches oder Schriftstellers, noch führe er eine ungewöhnliche Vortrags- oder Disputierweise ein.

5. Bei jenen Fragen, welche dem persönlichen Ermessen freigestellt sind, verteidige er seine eigene Meinung so, dass er auch dem [S. 289] anderen Teile und noch mehr dem Vorgänger, wenn dieser das Entgegengesetzte gelehrt hätte, bescheidene und wohlwollende Rechnung trage. Ja wenn sich die verschiedenen Autoren in Übereinstimmung bringen lassen, so ist zu wünschen, dass er dies nicht versäume. Endlich sei er bei Nennung oder Widerlegung der Autoren bescheiden. (5. G.-Kgr. 55. Dekr.)

6. Selbst wenn keine Gefahr für Glauben oder Frömmigkeit mitunter läuft, soll niemand bei Gegenständen von größerer Bedeutung ohne vorherige Beratung mit den Vorgesetzten neue Fragen oder irgend eine Meinung vorbringen, die sonst von keinem tüchtigen Gewährsmann festgehalten wird, noch trage man etwas im Gegensatz zu den Lehrern der Doktoren und gegen die allgemeine Ansicht der bestehenden Schulen vor. Vielmehr sollen alle ganz besonders den bewährten Lehrern folgen und demjenigen anhängen, was durch langjährige Sitte an katholischen Akademien vorzüglich in Aufnahme gekommen ist.

7. Er bringe keine unnütze, veraltete, törichte, offenbar falsche Meinungen vor, verweile auch nicht zu lang in Anführung und Widerlegung derselben. Seine Thesen suche er nicht sowohl durch die Zahl, als durch das Gewicht der Gründe zu beweisen. Er verirre sich nicht auf fremdartige Materien, und seine eigenen behandle er weder weitläufiger, als nötig ist, noch an ungehöriger Stelle. Er häufe keine Masse von möglichen Einwürfen auf, sondern bringe nur die wichtigsten in Kürze vor, außer wenn die Widerlegung derselben schon aus den gelegten Fundamenten leicht ersichtlich ist.

8. In der Anführung gelehrter Autoritäten hüte er sich vor dem Zuviel; führt er aber zur Bekräftigung seines Satzes die Zeugnisse vorzüglicher Gewährsmänner an, so zitiere er, wo möglich, wörtlich, aber kurz und getreu; dies muss er in noch höherem Grade bei Stellen der heiligen Schrift, der Konzilien und der heiligen Väter tun. Im Interesse seiner Würde aber liegt es, nicht leicht einen Autor zu zitieren, den er nicht selbst gelesen hat.

9. Wenn jemand ohne Diktieren so vortragen kann, dass die Zuhörer das, was zu schreiben ist, bequem aufzeichnen können, so ist zu wünschen, dass er nicht diktiere: immerhin muss man jedoch beim Diktieren nicht in Zwischenräume Wort für Wort hersagen, sondern langsam in Sätzen sprechen und im Notfalle den Satz wiederholen; auch soll man nicht die ganze Abhandlung diktieren und dann erst erklären, sondern öfter (kleinere Partien) diktieren und wieder erklären. Liest man aber in einer Fakultät ein Handbuch vor, so muss der Verfasser ein Mann von gründlicherer und bewährterer Gelehrsamkeit sein, und darf es nicht ohne Rücksprache mit dem Provinzial geschehen. Aber selbst in diesem Falle muss der Professor jährlich von Zeit zu Zeit einen selbstbearbeiteten Traktat den Zuhörern vortragen. [291]

10. Sind Gegenstände vorzutragen, die man in leicht zugänglichen Büchern finden kann, so erkläre man lieber statt zu diktieren, ja man verweise die Zuhörer und jene Schriftsteller, welchen den vorliegenden Gegenstand erschöpfend und sorgfältig behandeln.

11. Er frage oft über die Vorlesung seine Zuhörer ab und dringe auf Repetition. Nach der Vorlesung aber bleibe er in oder nahe bei der Schule, damit ihn die Zuhörer sofort befragen können.

12. Auch zu Haus muss den Unsrigen täglich, außer den Sonnabenden, Vakanz- und Festtagen, eine Stunde zur Repetition und Disputation ausgesetzt sein, damit auf diese Weise der Geist mehr geübt und die aufstoßenden Schwierigkeiten beleuchtet werden. Man bezeichne deshalb einen oder zwei, welche nicht länger als ¼ Stunde die Lektion auswendig wiederholen; hierauf sollen einer oder zwei gegen die These auftreten, während ebenso viele definieren; ist nachher noch Zeit übrig, so lege man allerlei Bedenken vor. Damit aber Zeit übrig bleibe, soll der Professor streng auf syllogistische Form beim Disputieren halten und, wenn nichts Neues mehr vorgebracht wird, die Disputation alsbald abschneiden. (Konst. p. 4. c. 6. u. 8 u, lit. H., c. 13. N. 3. u. lit. D.)

13. Gegen Ende des Schuljahrs sind die Wiederholungen der vorgetragenen Vorlesungen so anzustellen, dass wo möglich alle Lektionen repetiert sind, wenn die Ferienzeit angebrochen ist.

14. Am Sonnabend oder an einem anderen Tage, wie es an einer Akademie herkömmlich ist, soll man in den Schulen Disputationen von zwei und, wo eine große Zahl auswärtiger Studenten ist, noch mehr Stunden halten. Wenn in eine Woche zwei Festtage, oder ein Fest- und ein Vakanztag fallen, soll am Sonnabende nicht disputiert, sondern gelesen werden; wäre dies aber drei Wochen hinter einander der Fall, so muss dazwischen eine Disputation stattfinden.

15. Wo der herkömmliche Gebrauch der Akademie es nicht verhindert, sollen mit Ausnahme der drei letzten Sommermonate in jedem einzelnen oder, wenn es nur wenige Zuhörer sind, in jedem zweiten Monate Disputationen [S. 293] sowohl vor- als nachmittags gehalten werden. So viele Professoren es sind, so viele Defendenten müssen, jeder die Thesen seines Professors, verteidigen. (Konst. p. 4. c. 13. n. 3.)

16. Soweit es angeht, sollen auch unsere anderen Doktoren und Professoren, wenngleich sie zu verschiedenen Fakultäten gehören, jenen Disputationen beiwohnen und, um dieselben desto feuriger zu machen, der Kraft der erhobenen Einwürfe Nachdruck verleihen, nur sollen sie ihrerseits eine Objektion nicht erheben, solange der Objizent noch mit Nutzen und Festigkeit insistiert. Auch auswärtige Doktoren dürfen das Nämliche leisten, ja sie können, wo vielleicht die bisherige Gewohnheit nichts dagegen hat, ausdrücklich zum Objizieren eingeladen werden.

17. Unter den akademischen Hörern sollen nur die gebildeteren öffentlich disputieren, die andern zuerst privatim geübt werden, bis sie derart gebildet sind, dass sie auch öffentlich mit Ehren auftreten können.

18. Der Professor halte dafür, dass der Tag der Disputation (für die Schüler) ebenso mühevoll und fruchtbar sei, als ein Schultag, und dass der Nutzen und das Feuer der Disputation vorzüglich von seiner Person abhänge. Deswegen präsidiere er so, dass er jener zu sein scheine, welcher die beiden Wettkämpfer vertrete: er lobe es, wenn ein guter Einwurf gemacht wird, und wecke alle zur Aufmerksamkeit. Wird eine wichtigere Schwierigkeit vorgebracht, so werfe er bisweilen einen kurzen Satz dazwischen, durch den er entweder dem Defendenten hilft, oder den Objizienten auf die richtige Spur führt; er schweige weder lange, noch spreche er immer, damit auch die Schüler selbst ihr Wissen an den Mann bringen. Was von Schülern vorgebracht wird, verbessere oder verfeinere er; er befehle dem Opponenten weiter vorzurücken, solange dessen Schwierigkeit nicht gelöst ist; ja er selbst vermehre noch das Gewicht des Einwurfs und vertusche es auch nicht, wenn der Angreifende unmerklich zu einem anderen Einwurf übergeht. Er lasse weder einen so ziemlich gelösten Einwurf weiter ausspinnen, noch eine ungenügende Lösung zu lange festhalten, sondern mache die Sache nach einem kurzem Wettkampfe kurz und endgültig ab und gebe seine Erklärung dazu. Sollte sonst etwas im Gebrauch sein, was zum guten Besuche und zur Lebendigkeit der Disputationen beiträgt, so behalte er es sorglich bei.

19.Bisweilen benehme er sich mit dem vom Rektor aufgestellten Bidell und befrage ihn über den Zustand der Klasse, über den Fleiß und die Fortschritte auch der auswärtigen Schüler, und bemühe sich, dass derselbe sein Amt treu und sorglich versehe.

20. Endlich sei er mit Hilfe der göttlichen Gnade in allem sorgfältig und andauernd fleißig, und halte auf den Fortschritt der Studierenden sowohl in den Vorlesungen, als in anderen wissenschaftlichen [S. 295] Übungen; er sei nicht vertraulicher mit dem einen Schüler als mit dem anderen, er verachte keinen und sorge für die Studien ebenso der Armen, wie der Reichen; er befördere die Fortschritte eines jeden einzelnen Zuhörers im Besonderen. (Konst. p. 4. c. 6. n. 6.; c. 13. n. 3.).