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Er halte es für seine Aufgabe, gründlichen Scharfsinn in der Untersuchung so mit dem wahren Glauben und er Frömmigkeit zu verbinden, dass Ersterer besonders den beiden Letzteren untergeordnet sei und diene.
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Unsere Religiösen sollen in der scholastischen Theologie der Lehre des Hl. Thomas folgen, ihn als ihren eigentlichen Lehrer betrachten und sich allseitig bemühen, dass unsere Zuhörer möglichste Zuneigung zu ihm fassen. Jedoch meine man nicht, sie seien derart an den Hl. Thomas gekettet, dass sie in gar keinem Punkte von ihm abweichen dürften: denn auch jene, die sich mit Vorzug zum Hl. Thomas bekennen, weichen bisweilen von ihm ab; und es wäre unbillig, die Unsrigen strammer, als die Thomisten selbst an den Hl. Thomas zu binden. (Konst. P. 4. c. 14. n. 1 u. 5. – V. Kgr., Dekr. 55. 72.)
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Demnach soll man in Betreff der Empfängnis Mariens und der feierlichen Gelübde derjenigen Meinung folgen, die jetzt allgemein in der Kirche angenommen ist; auch in rein philosophischen Fragen und in Gegenständen der Hl. Schrift und der Canones darf man anderen folgen, welche diese Fächer mehr eigens und fachmännisch behandelt haben.
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Wenn bisweilen die Ansicht des Hl. Thomas unentschieden ist, oder die katholischen Doktoren in jenen Fragen, welche der Hl. Thomas gar nicht berührt hat, unter einander uneinig sind, so darf man einer beliebigen Partei folgen, wie schon in den gemeinsamen Regeln (Nr. 5) gesagt ist.
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Im Lehrverträge muss man vor allem für Bestärkung des Glaubens und für Wachstum der Frömmigkeit sorgen. Deshalb soll niemand bei Fragen, welche der Hl. Thomas nicht eigens behandelt hat, etwas lehren, [S. 303] was mit der Ansicht der Kirche und den allgemein angenommenen Überlieferungen nicht gut übereinstimmt, und was irgendwie die Grundlage der echten Frömmigkeit erschüttert. Dahin gehört, dass man die einmal angenommenen, wenngleich bloß bestärkenden Gründe, mit welchen man Gegenstände des Glaubens zu beweisen pflegt, nicht verwerfe, und keine neuen ausdenke, wenn sie nicht auf festen und gründlichen Prinzipien beruhen. (V. Kgr. Dkr. 41. Nr. 2.)
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Weiß man, dass gewissen Ansichten eines beliebigen Verfassers die Katholiken in einer Provinz oder auf einer Akademie schwer verletzen würden, so lehre und verteidige man sie dort nicht. Denn sobald weder die Glaubenslehre, noch die Reinheit der Sitten Gefahr läuft, verlangt die kluge Nächstenliebe, dass unserer Religiösen sich an jene anbequemen, bei welchen sie wohnen. (Konst. P. 4. C. 9. N. 3, e. 15. N. 3.)
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In vier Jahren muss der ganze theologische Kurs abgeschlossen sein. Die Ordnung der Traktate aber, nach welcher die ganze Theologie von 2 Professoren in 4 Jahren gelehrt werden kann, ist ungefähr folgende:
§ 1 Der erste Prof. lese im 1. J. über Religion und Kirche, zugleich über Konzil und röm. Papst, auch streue er die Hauptsache über die Glaubensquellen (logei theol.) ein; im 2. J. handle er von dem einen und dreieinigen Gott, zugleich vom göttlichen Wissen und von der Vorherbestimmung; im 3. H. von Gott dem Schöpfer, von den Engeln, der Erschaffung und dem Falle des Menschen und von Christi Menschwerdung; im 4. von Eucharistie, Buße und Ablässen, letzter Ölung.
§ 2 der zweite Prof. handle im 1. J. von den menschlichen Handlungen und ihren Regeln, von Tugend und Laster im Allgemeinen; im 2. J. von den theologischen und den Kardinal-Tugenden im Allgemeinen, von Recht und Gerechtigkeit und von der [S. 305]
Tugend der Religion; im 3. J. von der Gnade und den Sakramenten im Allgemeinen, von der Taufe und Firmung im Besonderen; im 4. J. von der Priesterweihe, Ehe und den vier letzten Dingen. -
Von den ihm zur Erklärung überwiesenen Fragen aber behandle der Professor die einzelnen innerhalb des angesetzten Jahres; kann er sie nicht ganz durchnehmen, so lasse er den Rest lieber aus, statt ihn auf das folgende Jahr hinüberzunehmen, und verweise die Zuhörer auf einen bestimmten Autor.
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Damit aber die genannten Leistungen in der scholastischen Theologie desto leichter erzielt werden, ist es geraten, nach Kräften gewisse Klassen von Fragen fernzuhalten; vorzüglich sind es folgende vier:
§ 1 Die erste Klasse umfasst Fragen und Erklärungen, die streng genommen zur Hl. Schrift gehören; diese überlasse man dem Bibelerklärer.
§ 2 Die zweite Klasse besteht in den Streitpunkten gegen die Häretiker; sobald solche in der Summa des Hl. Thomas aufstoßen, befolge man vielmehr die scholastische, als die historische Methode und begnüge sich,1832: wenn die Fragen nicht wegen der besonderen Bedürfnisse der Zeit und Gegend weitläufiger behandelt werden müssen, jede These mit zwei oder drei stichhaltigen Gründen zu beweisen, und mit ebenso vielen Argumenten die hauptsächlichsten Verleumdungen der Häretiker in ihr Nichts aufzulösen. Im Einzelnen verweise man auf einen Autor, aus dem jeder nach Wunsch das Übrige entnehmen kann.
§ 3 Die dritte Klasse besteht aus philosophischen Gegenständen, welche der Professor nimmermehr eigens behandeln darf, die er nicht lange untersuchen, sondern vielmehr als Fragen, die von anderen oder ihm selbst bereits gelöst sind, vortragen soll.
§ 4 Die vierte Klasse besteht aus Gewissensfällen. Bei diesen begnüge man sich mit gewissen allgemeingültigen Moralprinzipien, über welche man theologische Untersuchungen anzustellen pflegt, und übergehe jene genauere und ins einzelne gehende Erklärung der Gewissensfälle. -
Wenn mitunter eine Frage zu mehreren theologischen Traktaten gezogen werden kann, so sehe der Professor genau nach, ob die Frage, welche er im laufenden Jahre für seine Traktate behandeln zu müssen glaubt, nicht vielleicht seinen Hörern schon früher im nämlichen Kurs erklärt worden sei; damit nicht eben dasselbe zum Überdrusse der Hörer und mit Zeitverlust öfter wiederholt werde.
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Wenn irgendwo die Summa des Hl. Thomas selbst erklärt wird, muss er sorgen, das, was vom Hl. Thomas nicht behandelt, aber in der Gegenwart überaus nötig ist, zu ergänzen. Leichte Artikel durcheile er rasch: er lese ihren Titel vor und gebe darauf kurz den Satz des Hl. Thomas oder sage: der Hl. Thomas antwortet mit Nein oder Ja. Bei schwierigen Fragen aber gehe er ungefähr in folgender Weise und Ordnung voran:
Zuerst erkläre er den Titel des Artikels, wenn er etwas dunkel ist; dann setze er vorkommenden Falls die Distinktion auseinander, aus deren Gliedern sich die Schlusssätze ergeben; dann trage er den Hauptschlusssatz des Hl. Thomas und der Reihe nach die übrigen vor, und gebe zu jedem Schlusssatze, wenn derselbe nicht ganz durchsichtig ist, einen tieferen Grund an, der gleichfalls so zu erklären ist, dass die Zuhörer erkennen, es sei in der Distinktionen und Gründen des Hl. Thomas eine viel größere Beweiskraft, als bisweilen beim ersten Anblicke scheint. -
Ist ein Artikel erklärt, so stelle er die wissenschaftliche Untersuchung desselben an, mache aber daraus keine längere Erörterung, außer bei jenen Gegenständen, die entweder beim Hl. Thomas nicht vorkommen, oder zwar vorkommen, aber mit größerem Nutzen in Kürze erklärt werden sollen.
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Es ist nicht genug, die Meinungen der großen Theologen zu nennen und die eigenen zu verschweigen, sondern man verteidige die Ansicht des Hl. Thomas, oder übergehe die Frage selbst.
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Bei den Monatsdisputationen sollen ebenso viele defendieren, als es Professoren sind; etwa drei sollen vormittags, ebenso viele nachmittags objizieren, und zwar ein jeder gegen alle Defendenten; nur soll der, welcher morgens an erster Stelle defendierte, es nachmittags (zur Erholung) an zweiter Stelle tun.