Es kann mit Spaemann argumentiert werden, dass „Würde […] keine empirisch gegebene Eigenschaft“[1] ist. Vielmehr ist Spaemann zuzustimmen, das Würde, ein Urphänomen ist, also etwas, das für den menschlichen Geist etwas Letztes – Unhintergehbares ist, welches nur als eben solches erkannt und anerkannt oder geleugnet bzw. uminterpretiert werden kann.[2] Sie ist auch nicht durch etwas rein Biologisches, wie die Zugehörigkeit zur biologischen Spezies Homo sapiens begründet, denn rein naturwissenschaftlich betrachtet unterscheidet sich die biologische Spezies Homo sapiens nicht wesentlich (qualitativ) von anderen biologischen Spezies, denen aufgrund von fehlenden Indizien (z. B. fehlende geistige (z. B. semiotische) Leistungen, die mit denen der menschlichen Person vergleichbar sind) keine rationale Natur und damit auch keine ontologisch unverlierbare Würde zugeschrieben wird.
Wäre also der Naturalismus[3] die adäquate Anschauung der Wirklichkeit, so würde Peter Singers Speziesismusvorwurf berechtigt sein.[4] Es gibt aber, so kann mit Spaemann argumentiert werden, nicht nur das rein empirisch Wahrnehmbare.
Abbildung 1: Verschiedene Modi des Personverhaltens – Die Pfeile symbolisieren die Möglichkeit des Werdens: So kann z. B. aus dem Seienden, das Personverhalten erwerben kann, also die aktive Potenz zum Personverhalten besitzt, durch die verwirklichende Kraft einer Form bzw. eines Aktes ein Seiendes werden, das ontologisch die Fähigkeit zum Personverhalten besitzt, d. h. Personverhalten aktualisieren kann – Diese Abb. ist inhaltlich und der grafischen Idee nach in leicht modifizierte Form von Erks Abb. 33 übernommen worden.[5]
Der zureichende ontologische Grund für die unverlierbare Würde des Menschen, durch den die fundamentalen Menschenrechte begründet werden, ist seine Grundwirklichkeitsform, sein geistiges Personsein in einem Leib (Vgl. Abb. 2 & Abb. 3), bzw. sein personales Selbst, dass eine vernünftige Natur hat.
Abbildung 2: Die eine menschliche Person: Menschliches Personsein und menschliches Personverhalten im Verhältnis zueinander – Diese Auffassung wird in diesem Artikel als die adäquate verteidigt und entspricht dem substanzontologisch-relationalen Personbegriff – Personsein ist, entgegen der Meinung des Aktualismus, mehr als eine aktuelle Fähigkeit oder das überaktuelle Vermögen, bestimmte Fähigkeiten zu verwirklichen – Die relevanten biologischen Sachverhalte der Ontogenese des Menschen werden z. B. bei Rager[6] besprochen und philosophisch interpretiert – Die schraffierte Fläche des Venn-Diagramms ist leer – Die Unterscheidung zwischen Personsein und Personverhalten findet sich u. a. bei Schwarz[7]
Abbildung 3: Eine Grundwirklichkeitsform menschlichen Personseins mit drei Dimensionen – Diese Darstellung basiert auf dem – hier thesenhaft – als adäquat vertretenen substanzontologisch-relationalen Personbegriff
Es kann aber, mit Spaemann gesprochen, durch die „biologischen Zugehörigkeit zu einer Familie von Freien [Personen]“[8] auf das Personsein der betreffenden Individuen geschlossen werden:
„Es kommt deshalb nicht darauf an, ob das einzelne Familienmitglied schon, noch oder überhaupt die Eigenschaften besitzt, die uns veranlassen, von Personen zu sprechen, die phänomenal so etwas wie Würde zur Erscheinung bringen.“[9]
Nun wird auch begründbar, warum z. B., wie auch Spaemann ausführt, der „Kannibale von Rotenburg“ gegen die unverlierbare objektive Würde des ermordeten Menschen verstoßen hat und deswegen schuldig geworden ist, auch wenn er mit der Tat den Wunsch des ermordeten Menschen erfüllt hat.[10] Die Verurteilung und Bestrafung des „Kannibalen von Rotenburg“ wegen Mordes durch den Staat, so kann mit Spaemann weiter ausgeführt werden, setzt in der juristischen und philosophischen Begründung der Bestrafung bzw. des Urteils „so etwas wie eine Natur des Menschen“[11] voraus. Die postulierte menschliche Natur dient hier somit als Maßstab, anhand dessen die Wünsche evaluiert werden können und das Gericht feststellen kann, dass „die Menschenwürde trotz Zustimmung angetastet wird.“[12] Abschließend kann mit Spaemann darauf hingewiesen werden, dass „[o]hne den Begriff des Normalen […] wir nicht auf die Frage antworten [können], warum denn das Interesse des Kindes Vorrang haben soll gegenüber dem Interesse des Pädophilen.“[13]
Der Mensch bzw. die menschliche Person besitzt also einen objektiven unverlierbaren ontologischen Wert (eine In-sich-selbst-Bedeutsamkeit) / eine objektive unverlierbare ontologische Würde. Dies ist der ontologisch zureichende Grund für die Normativität menschlichen Lebens. D. h. es besteht gemäß dieser hier vertretenen Auffassung keine totale Dichotomie zwischen Sein und Sollen. Ein vollkommen wertfreies Sein oder eine vollkommen wertfreie Natur gibt es nicht, da es auch bestimmtes in-sich-selbst-bedeutsames Seiendes (Seiendes, das einen objektiven Wert besitzt), wie z. B. den lebenden Menschen gibt. Folglich ist der sog. Sein-Sollens-Fehlschluss kein Fehlschluss.[14] Überdies beruht G. E. Moores Argument der offenen Frage bzw. sein sog. Naturalistischer Fehlschluss selbst auf einer Petitio principii, da es den Beweisgrund selbst in Anspruch nimmt. Dies hat W. Frankena 1939 gezeigt.[15]
Menschliches Personsein wird durch das Urphänomen ‘rationales Leben’ konstituiert, d. h. menschliches Personsein ist auch dann vorhanden, wenn das „unbewusste“ rationale Leben nur, wie beim menschlichen Embryo oder dem sog. Hirntoten[16]nur als aktive Potenz (Vgl. Abb. 1, Quadrat links oben) vorliegt.[17]
Es soll somit auf das menschliche Personsein bzw. auf die menschliche Person durch andere Menschen eine adäquate Wertantwort gegeben werden. Diese kann als Antwort auf die „Personalistische Norm“ bezeichnet werden. Die Personalistische Norm besagt: „Die Person ist um ihrer selbst willen zu bejahen bzw. zu lieben.“
Bildnachweis: Robert Spaemannn (CC-BY-SA-4.0)
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Robert Spaemann. „Menschenwürde und menschliche Natur (2009)“. In: Schritte über uns hinaus: Gesammelte Reden und Aufsätze II. Bd. 2. Stuttgart: Klett-Cotta, 2011, S. 93–101, S. 93, Vgl. auch Robert Spaemann. „Menschenwürde und menschliche Natur“. In: Normativität des Lebens – Normativität der Vernunft? Hrsg. von Markus Rothhaar und Martin Hähnel. Berlin: De Gruyter, 2015, S. 37–42. ↩︎
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Spaemann schreibt über die Würde als ein Urphänomen: „Was das Wort ‘Würde’ meint, ist begrifflich deshalb schwer zu fassen, weil es eine undefinierbare, einfache Qualität meint. Deren intuitive Erfassung kann nur durch den Hinweis auf Beispiele oder durch Paraphrasen erleichtert werden. Und es ist ferner charakteristisch für Urphänomene dieser Art, daß sie nicht nur in einem Bereich der Wirklichkeit, sondern auf analoge Weise in weit auseinanderliegenden Regionen anschaubar werden“ Robert Spaemann. Grenzen: zur ethischen Dimension des Handelns. Stuttgart: Klett-Cotta, 2001, Kap. 8, S. 109. ↩︎
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Unter Naturalismus wird hier ein starker metaphysischer / ontologischer Naturalismus, als auch ein starker methodologischer Naturalismus verstanden, der u. a. die Auffassung verteidigt, dass es z. B. so etwas wieeinen menschlichen Geist / Intellekt als urphänomenale Entität nicht geben kann, alles sei vielmehr „Natur“, d. h. chemisch, physikalisch, biologisch untersuchbar und letztendlich auch erklärbar, wenn das Wissen bzw. die Naturwissenschaft genügend fortgeschritten ist. – Die philosophischen Anschauungen, die Gert Keil als „Metaphysischer Naturalismus“, „Scientia mensura-Naturalismus“ und „Analytischer Naturalismus“ bezeichnet (Vgl. Geert Keil. „Naturalismus und Biologie“. In: Naturalismus als Paradigma: wie weit reicht die naturwissenschaftliche Erklärung des Menschen? Hrsg. von Ludger Honnefelder und Matthias C. Schmidt. Berlin: Berlin University Press, 2007, S. 14–33; S. 18-26), werden hier, inkludierend unter dem Terminus „starker Naturalismus“ verstanden. Folglich kann es, gemäß des Naturalismus, einen transzendenten nicht-materiellen personalen Gott nicht geben. (Das Thema „Naturalismus“ kann hier nur angeschnitten werden, deshalb sei auf spezielle Abhandlungen zu diesem Thema verwiesen Vgl. Geert Keil. Kritik des Naturalismus. Berlin: De Gruyter, 1993; Geert Keil. „Anthropologischer und ethischer Naturalismus“. In: Probleme des Naturalismus – Philosophische Beiträge. Hrsg. von Bernd Goebel u. a. Paderborn: mentis, 2005, S. 65–100; Keil, „Naturalismus und Biologie“; Alvin Plantinga. Where the conflict really lies: science, religion, and naturalism. New York: Oxford University Press, 2011; Ludger Honnefelder. „Erste und zweite Natur des Menschen: Woran orientieren wir uns?“ In: Naturalismus als Paradigma: wie weit reicht die naturwissenschaftliche Erklärung des Menschen? Hrsg. von Ludger Honnefelder und Matthias C. Schmidt. Berlin: Berlin University Press, 2007.). ↩︎
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Vgl. Günther Pöltner. „Menschennatur und Speziesismus“. In: Normativität des Lebens – Normativität der Vernunft? Hrsg. von Martin Rothhaar Markus und Hähnel. Berlin: De Gruyter, 2015, S. 251–270. ↩︎
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Erk. Rationierung im Gesundheitswesen, S. 140. Vgl. auch Schwarz. Die verratene Menschenwürde, S. 112-121. ↩︎
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Günter Rager. „Die biologische Entwickung des Menschen“. In: Beginn, Personalität und Würde des Menschen. Hrsg. von Hans Michael Rager Günter und Baumgartner. Freiburg, München: K. Alber, 2009, S. 67–122. ↩︎
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Stephen Schwarz. Die verratene Menschenwürde: Abtreibung als philosophisches Problem. Übers. von Schmucker-von Koch Joseph. Köln: Communio, 1992, 112ff. ↩︎
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Spaemann, „Menschenwürde und menschliche Natur (2009)“, S. 94. ↩︎
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Ebd., S. 94. ↩︎
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Ebd., 96f. ↩︎
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Ebd., 96f. ↩︎
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Ebd., 96f. Diese Thematik bedarf gesonderter Untersuchungen und Abhandlungen (Vgl. z. B. Reinhard Löw, Spaemann Robert. Natürliche Ziele: Geschichte und Wiederentdeckung des teleologischen Denkens. Stuttgart: Klett-Cotta, 2005, Leo J. Elders. „Nature as the basis of moral actions“. In: Sapientia 56.210 (2001), S. 565–588; Philippa Foot. Die Natur des Guten. Frankfurt am Main: Suhrkamp, 2004; Vittorio Possenti. „Reasons in favor of normativity of life/nature“. In: Normativität des Lebens – Normativität der Vernunft? Hrsg. von Markus Rothhaar und Martin Hähnel. Berlin: De Gruyter, 2015, S. 237–250. ↩︎
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Spaemann, „Menschenwürde und menschliche Natur (2009), S. 97. Spaemann führt hierzu weiter aus:
„die beiden Interessen [stehen] eben nicht auf der gleichen Stufe […] Das eine, das Interesse an einem normalen Leben, ist ein normales Interesse, das Interesse des Pädophilen ist es nicht“ Ebd., S. 97.
Gegen diese Argumente könnte mit Norbert Hoerster eingewandt werden, „die Begründung des Lebensschutzes auf interessenethischer Grundlage erfolge ohne Berufung auf eine fragwürdige Metaphysik“ (Günther Pöltner. „Die konsequenzialistische Bergründung des Lebensschutzes“. In: Zeitschrift für Philosophische Forschung 47.2 (1993), S. 184–203; S. 190) und sei deswegen vorzuziehen. Doch diese Behauptung ist mit Günther Pölter zurückzuweisen:
„Der Konsequenzialismus beruht ganz im Gegenteil auf einer Reihe höchst problematischer metaphysischer Voraussetzungen: Er operiert mit einem reduktionistischen Seinsbegriff, setzt den Artennominalismus und die Vulgärvorstellung des Substanz-Akzidenz-Unterschieds vor-aus, er bewegt sich in einem instrumentalistischen Leibverständnis und unterstellt, Mensch bzw. Person zu sein, sei eine Eigenschaft. Der Konsequenzialismus glaubt, von fragwürdigen metaphysischen Voraussetzungen frei zu sein – und verfällt ihnen kritiklos. Er verwechselt die Blindheit für sie mit dem Freisein von ihnen“ Ebd., 190f. ↩︎ -
Vgl. Keil, „Anthropologischer und ethischer Naturalismus“, 85f. Gegen diese These, dass die menschliche Person einen objektiven unverlierbaren Wert bzw. eine objektive unverlierbare Würde besitze, könnte aber folgender Einwand erhoben werden: Personsein bzw. Personalität sei nicht per se etwas Präskriptives (Normatives), sondern primär Deskriptives. Die Gegenargumentation, die auch in diesem Aufsatz implizit verteidigt wird, kann dabei folgende Richtung einschlagen:
„Der Sein/Sollens-Fehlschluss könnte zum zweiten kein Fehlschluss sein, weil es den Bereich des reinen Seins, also eine wertfreie Natur überhaupt nicht gibt, oder weil zumindest einiges in der Natur einen intrinsischen Wert hat. [. . . ] Die Idee objektiver Werte untergräbt die Geschäftsgrundlage des Einwandes, nämlich die Dualität von Sein und Sollen.“ Ebd., 85f. „Anders könnte der Fall bei Begriffen wie ‘grausam’ oder ‘beleidigend’ liegen, die in der Tat auf Untugenden verweisen und deshalb schwerlich eine neutrale Verwendung zulassen. Die Existenz solcher Begriffe zeigt aber nur, dass Moores Strategie, den naturalistischen Fehlschluss an einzelnen Prädikaten und insbesondere an der Einzigartigkeit und Nichtdefinierbarkeit des Wortes ‘gut’ festzumachen, zu kurz greift.“ Ebd., S. 87. Vgl. auch Philippa Foot. Natural goodness. Oxford; New York: Clarendon; Oxford University Press, 2001; Foot, Die Natur des Guten.
Im obigen Zitat und seinem Kontext bespricht Geert Keil verschiedene Argumentationsweisen gegen den Sein/Sollens-Fehlschluss bzw. den Naturalistischen Fehlschluss (naturalistic fallacy) zu argumentieren. ↩︎ -
Vgl. William K. Frankena. „The naturalistic fallacy“. In: Mind 48.192 (1939), S. 464–477. Das Offene-Frage-Argument G. E. Moores (vgl. Principia Ethica 1903 pp. 20-21, 43-44) begeht den Paralogismus einer Petitio principii und ist deswegen ein Zirkelbeweis, der den Beweisgrund selbst in Anspruch nimmt. Hierauf hat W. Frankena zuerst hingewiesen (Vgl. Frankena. „The naturalistic fallacy“.). Die Ausführungen dieser Fußnote sind in modifizierter und erweiterter Form aus folgendem Text (http://www.webcitation.org/6myFXkRVa) übernommen worden. Dieser Text wiederum beruht auf W. Frankenas Fachartikel. (Vgl. George Edward Moore. Principia Ethica. 2. Cambridge: University Press, 1953. Vgl. Principia Ethica 1903: http://www.webcitation.org/6n7MW94JG (Erklärung zum nachfolgenden Text: analytisch heißt hier, im Gegensatz zu synthetisch, nicht erkenntniserweiterend). Das Offene-Frage-Argument G. E. Moores als modus tollens (Wenn A dann B – Nicht B – Folglich nicht A): 1. Prämisse: Wenn X (analytisch äquivalent – gleichwertig – zu) gut ist (A), dann ist die Frage, „Ist es wahr, dass X gut ist“ bedeutungslos (B). 2. Prämisse: Die Frage „Ist es wahr, dass X gut ist“ ist nicht bedeutungslos (d. h. sie ist eine offene Frage) (nicht-B) Konklusion: Folglich X ist nicht (analytisch äquivalent – gleichwertig – zu ) gut (nicht-A). Das Offene-Frage-Argument G. E. Moores begeht den Paralogismus einer Petitio principii und ist deswegen ein Zirkelbeweis. Begründung: Analytische Äquivalenz von X und Y bedingt logisch notwendig, dass die Frage „Ist es wahr, dass X Y ist“ bedeutungslos ist (dies ist auch die Meinung G. E. Moores vgl. erste Prämisse (Wenn A dann B)). Wenn Moore mit der zweiten Prämisse annimmt, dass die Frage „Ist es wahr, dass X Y ist“ eine offene Frage ist (nicht-B), heißt das, dass er mit der zweiten Prämisse behauptet, X ist nicht (analytisch äquivalent zu) Y (nicht-A), da eine offene Frage nur dann nicht bedeutungslos ist, wenn X nicht Y ist. Doch genau dieser Sachverhalt wollte Moore durch sein Argument erst beweisen (Vgl. Konklusion: nicht-A). Das Offene-Frage-Argument G. E. Moores ist also ein informaler Paralogismus, da (nicht-B) = (nicht-A) ist. („=“ bedeutet analytisch äquivalent) Moore behauptet also mit seinem Offene-Frage-Argument: Wenn A dann B. – Nicht B (= nicht A). – Folglich Nicht A. Vgl. Frankena. „The naturalistic fallacy“. ↩︎
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Vgl. Hans Jonas. „Gehirntod und menschliche Organbank: Zur pragmatischen Umdefinierung des Todes“. In: Technik, Medizin und Ethik : zur Praxis des Prinzips Verantwortung. 2. Aufl. Frankfurt a.M.: Insel-Verl., 1987, S. 219–240; Robert Spaemann. „Ist der Hirntod der Tod des Menschen? Zum Stand der Debatte“. In: Normkultur versus Nutzenkultur: Über kulturelle Kontexte von Bioethik und Biorecht. Hrsg. von Thomas S. Hoffmann und Walter Schweidler. Berlin, New York: Walter de Gruyter, 2006, S. 457–470; Christian Erk. „Das Eigentliche des Todes. Ein Beitrag zur Be-Lebung der Debatte über Hirntod und Transplantation“. In: Ethik in der Medizin 26.2 (2014), S. 121–135; D. Alan Shewmon. „You only die once: why brain death is not the death of a human being. A reply to Nicholas Tonti-Filippini“. In: Communio: International Catholic Review 39 (2012), S. 422–494. ↩︎
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Unter einer aktiven Potenz wird hier ein Seiendes verstanden, das einen intrinsischen und wesenseigentümlichen Entwicklungshang (Tendenz) besitzt, etwas zu werden (ἀλλοίωσις – Veränderung), was es noch nicht ist, ohne dass dabei ontologisch etwas Neues entsteht (γένεσις – Neuentstehung). So besitzt das befruchtete Hühnerei die aktiven Potenz, zum Hahn bzw. zur Henne zu werden. ↩︎